AGB

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Allen Lieferungen und Leistungen liegen diese Geschäftsbedingungen zugrunde. Spätestens mit Entgegennahme der Ware oder Ausführung der Dienstleistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Entgegenstehende Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen des Käufers werden nur anerkannt, wenn ausdrücklich und schriftlich vereinbart sind. Nebenabreden sowie Ergänzungen des Vertrages sind unwirksam, soweit sie nicht schriftlich von der Oliver Baumann IT Consulting bestätigt worden sind.

Liefer- und Leistungszeit
Alle Liefervereinbarungen bedürfen der Schriftform. Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung durch die Firma Oliver Baumann IT Consulting. Sämtliche Lieferverpflichtungen stehen unter dem Vorbehalt der eigenen rechtzeitigen Belieferung. Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig. Bei Lieferverträgen gilt jede Teillieferung und Teilleistung als selbstständige Leistung.
Lieferverzug tritt nicht ein im Falle höherer Gewalt sowie aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen. Hierzu zählen Betriebsstörungen, höhere Gewalt und Streiks etc., gleich ob diese im eigenen Betrieb, dem des Lieferanten oder Unterlieferanten eintreten. In diesen Fällen kann der Käufer keinen Verzugsschaden bzw. Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
Die Firma Oliver Baumann IT Consulting ist im Fall von ihr nicht zu vertretender Liefer- und Leistungsverzögerungen berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Verzögerung zuzüglich einer Frist von einem Monat hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Wenn die Lieferungs- und Leistungsverzögerung länger als zwei Monate dauert, ist der Käufer berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Liefer- und Leistungszeit, durch Gründe die nicht von der Firma Oliver Baumann IT Consulting zu vertreten sind, kann der Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Bei Lieferverzug den die Firma Oliver Baumann IT Consulting zu vertreten hat, haben Kaufleute unter Ausschluss von Schadensersatzansprüchen das Recht zum Rücktritt vom Vertrag.

Angebot und Vertragsabschluß
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn die Firma Oliver Baumann IT Consulting eine Bestellung des Käufers schriftlich oder fernschriftlich bestätigt spätestens aber mit Lieferung der Ware. Gleiches gilt für Ergänzung Gleiches gilt für Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden. Bei Dienstleistungs- und Entwicklungsaufträgen gilt eine schriftliche preis- und Terminzusage als unverbindlicher Richtpreis/Richttermin und nicht als verbindliche Zusage, außer die preis- oder Terminzusage ist explizit als verbindlich benannt.

Preise
Alle preise verstehen sich zuzüglich Transport und incl. der jeweils am Auslieferungstag gültigen Mehrwertsteuer. Für alle Lieferungen bleibt Versand per Vorkasse oder Bar-Nachnahme ausdrücklich vorbehalten. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung der Oliver Baumann IT Consulting genannten Preise. Zusätzliche Leistungen, die in der Auftragsbestätigung nicht enthalten sind, werden gesondert berechnet.

Zahlungsbedingungen
Der Käufer ist zur Aufrechnung, zur Rückbehaltung oder Minderung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder schriftlich anerkannt sind. Teillieferungen oder Teilleistungen können gesondert in Rechnung gestellt werden. Die Zahlung gilt erst als erfolgt, wenn der Forderungsbetrag auf dem Bankkonto der Oliver Baumann IT Consulting gutgeschrieben ist. Wenn der Käufer seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt, seine Zahlungen einstellt oder eine Bank einen Scheck nicht einlöst, ist die Firma Oliver Baumann IT Consulting vom sofortigen Rücktritt vom Liefervertrag ohne besondere Ankündigung berechtigt. Hält Oliver Baumann IT Consulting berechtigt, Vorauszahlung, Bankbürgschaft oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Der Oliver Baumann IT Consulting steht das Recht zu, den in Verzug befindlichen Käufer von weiteren Belieferungen auszuschließen, auch wenn entsprechende Lieferverträge geschlossen sind. Vom Verzugszeitpunkt an ist die Firma Oliver Baumann IT Consulting berechtigt Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem Leitzins der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Gegen Nachweis ist die Firma Oliver Baumann IT Consultingauch berechtigt, Zinsen in Höhe des von den Geschäfts-banken berechneten Kontokorrentzinssatzes zu berechnen.

Versendung und Gefahrenübergang
Alle Gefahren gehen auf den Käufer über, sobald die Ware der den Transport ausführenden personen übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager der Firma Oliver Baumann IT Consulting verlassen hat. Bei Waren, die durch einen Mitarbeiter der Oliver Baumann IT Consulting zu Kunden transportiert wird, geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald die Ware die Geschäftsräume der Oliver Baumann IT Consulting verlassen hat. (nur gültig für Kaufleute)
Bei Lieferung an Endverbraucher erfolgt der Gefahrenübergang erst mit Übergabe der Ware an den Kunden.

Eigentumsvorbehalt
Die Oliver Baumann IT Consulting behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren und Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsbeziehung gegenüber dem Käufer entstandenen oder noch entsehenden Forderungen gleich welcher Art und welchen Rechtsgrundes vor. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltende Eigentum als Sicherung der Saldoforderung. Bei Zahlungsverzug - insbesondere nach Nichteinlösung von Schecks - ist die Oliver Baumann IT Consulting berechtigt, ohne Vorliegen entsprechender gerichtlicher Titel oder Ermächtigungen, nach Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts die Vorbehaltsware unter Betreten der Geschäftsräume durch Beauftragte, die sich entsprechend zu legitimieren haben, an sich zu nehmen. Die Kosten des Abtransport trägt der Käufer in voller Höhe.Der Käufer verpflichtet sich, wenn er sich in Zahlungsverzug befindet, auf Anforderung der Oliver Baumann IT Consulting die erhaltene Ware im verbleibenden Umfang auf eigene Gefahr und Kosten an die Oliver Baumann IT Consulting zurück zu senden. In der Zurücknahme sowie der pfändung der Vorbehaltsware der Oliver Baumann IT Consulting liegt - soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt vom Vertrag.

Gewährleistung
Die Firma Oliver Baumann IT Consulting leistet Gewähr für die von Ihr gelieferte Hardware und Software nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen vorbehaltlich der nachstehenden Vereinbarung. Der Käufer hat bei Beanstandungen wegen Sachmängel, Falschlieferungen, Mengenabweichungen und wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften unverzüglich schriftlich geltend zu machen. Er ist verpflichtet, die Lieferung nach Eintreffen sofort auf Falschlieferung, Mengenabweichungen und offensichtliche Fehler zu überprüfen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab Lieferung. Für mittelbare und unmittelbare Schäden wird nicht gehaftet. Für fremdbezogene Waren oder Warenteile beschränkt sich die Haftung der Firma Oliver Baumann IT Consulting auf die Abtretung der Haftungsansprüche, die Ihr gegen den Vorlieferer zustehen. In diesem Fall ist der Käufer ist verpflichtet, die Ware unter Vermerk der Gewährleistungsansprüche vollständig zu bezahlen. Die Firma Oliver Baumann IT Consulting verpflichtet sich, die Leistungen, Forderungen und Zahlungen des Vorlieferant, die sich aus der Gewährleistung ergeben vollständig an der Käufer abzutreten. Darüber hinaus ist die Gewährleistung ausgeschlossen, wenn der Käfer am Liefergegenstand unzulässige Änderungen vornimmt bzw. vornehmen lässt oder diesen unsachgemäß behandelt oder einsetzt.
Die Firma Oliver Baumann IT Consulting ist zur Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung verpflichtet, sofern der Mangel Festgestelltermasen zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs vorliegt. Im Rahmen der Gewährleistung ist Oliver Baumann IT Consulting zunächst zur Nachbesserung verpflichtet oder nach Ihrer Wahl zur Ersatzlieferung, hiernach nach Setzung einer angemessenen Nachfrist kann der Käufer zunächst nur Minderung geltend machen. Erfolgt über das Ausmaß der Minderung innerhalb angemessener Frist keine Einigung, kann der Kunde die Wandelung erklären. Weitgehende Ansprüche sind - soweit zulässig- ausgeschlossen. Für Schäden aus - vor oder nach Vertragsabschluß- erteilter Beratungen oder aufgrund von Benutzungsanleitung ist jegliche Haftung ebenso ausgeschlossen wie für Schäden aus der Verletzung sonstiger vertraglicher Nebenpflichten.
Bei der Lieferung von Software wird der Lizenznehmer darauf hingewiesen, dass es technisch unmöglich ist Softwareleistungen absolut fehlerfrei zu erstellen. Oliver Baumann IT Consulting übernimmt deshalb nur die Gewähr für die technische Brauchbarkeit des von ihr gelieferten programms zu dem angegebenen programmzweck. Es wird insbesondere keine Gewähr dafür geleistet, dass die gelieferte Standardsoftware den betrieblichen Besonderheiten des Lizenznehmers entspricht, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Auf die Rechenzeiten einzelner programmabläufe wird keine Gewähr übernommen. Der Lizenznehmer ist verpflichtet, Fehler am programm unverzüglich schriftlich anzuzeigen, unterlässt der Lizenznehmer diese Anzeige gilt die Leistung auch hinsichtlich des Mangels als genehmigt. Mit der Unterschrift auf den Arbeitsbericht der Firma Oliver Baumann IT Consulting bestätigt der Kunde die ordnungsgemäße Durchführung der darin beschriebenen Leistungen. Ebenso gilt die Unterschrift als Abnahmeerklärung für die installierte/geschulte Software bzw. des installierten/geschulten Softwaremoduls bzw. programmteils. Minderungs- bzw. Wandelungsansprüche stehen dem Lizenznehmer erst dann zu, wenn ein Nachbesserungsversuch zweimal fehlgeschlagen ist. Bei unerlaubten Eingriffen in die Software durch den Lizenznehmer bzw. Dritte entfällt jegliche Gewährleistung. Oliver Baumann IT Consulting ist nicht verpflichtet, bei der Übertragung von Lizenzrechten an individuell erstellter Software oder für den Kunden geänderter Software Handbücher mitzuliefern.

Anwendbares Recht
Für diese Geschäftsbeziehung sowie die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der Oliver Baumann IT Consulting und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als zwingend vereinbart. Soweit der Käufer Vollkaufmann im Sinne des HGB, juristische personen des öffentlichen Rechts oder des öffentlichen Sondervermögens ist, wird Bühl als ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich mitte- und unmittelbar aus der Geschäftsbeziehung ergebenden Streitigkeiten vereinbart. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine sonstige Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam
sein, wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

Sonstige Schadensersatzansprüche
Für Schadensersatzansprüche aus positiver Vertragsverletzung, unerlaubter Handlung, Organisationsverschulden, Verschulden bei Vertragsabschluß und Vornahme oder Nichtvornahme von irgendwelchen Geschäften aufgrund der programmergebnisse haftet die Firma Oliver Baumann IT Consulting nur, wenn Ihr oder den Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Die erweiterte Haftung gemäß §287 BGB wird ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten ür Ansprüche des Kunden und Dritter, die das programm befugt oder unbefugt nutzen.

Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort für unsere sämtlichen Lieferverpflichtungen ist 76307 Karlsbad. Gerichtsstand für alle wechselseitigen Ansprüche ist 76307 Karlsbad, soweit nicht gesetzlich ein anderer ausschließlicher Gerichtsstand bestimmt ist (nur gültig für Kaufleute).

Dieser Ausdruck stammt von http://www.obitcon.de

Oliver Baumann IT Consulting
Türkenlouisstr. 8
77815 Bühl
Telefon: +49 (0)7224 658 236
Telefax: +49 (0)7224 658 253
mail@obitcon.de